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E-Bike/Pedelec

Fahrräder

VERKEHRSRECHTLICH UNTERSCHEIDUNGEN

Die Art der Motorunterstützung bei Elektrofahrrädern hat in den Ländern der EU führerscheinrechtliche Konsequenzen.
Es werden folgende Unterschiede gemacht:


  • Fahrräder mit limitierter Tretunterstützung, Pedelec genannt


  • Fahrräder mit unlimitierter Tretunterstützung, schnelles Pedelec genannt


  • Fahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb, E-Bike oder E-Roller genannt


  • Elektroräder ohne Tretantrieb, E-Bike oder E-Scooter genannt

PEDELEC

Ein Fahrrad mit limitierter (beschränkter) Tretuntestützung funktioniert nur, wenn die Pedalen getreten werden, d. h. der Elektromotor unterstützt nur das Treten.
Diese Pedelecs unterliegen weder einer Helm-, Versicherungs- noch einer Führerscheinpflicht.
Gemäß der EU-Richtlinie limitiert die Leistung des Moters bei 250 W und muss bei 25 km/h abschalten.
Pedelecs sind Fahrräder im Sinne der StVO. Eine Ausnahme sind Pedelecs mit Anfahrhilfe, obwohl sie während des laufenden Betriebs tretabhängig funktionieren, kann man damit unmittelbar aus dem Stand auf bis zu ca. 6 km/h beschleunigen, was für nach dem 1. April 1965 Geborene eine Mofa-Prüfbescheinigung vorschreibt.

ideenundbilder@gmx.de

FAHRRAD MIT UNLIMITIERTER TRETUNTERSTÜTZUNG

In Deutschland sind Fahrräder mit unbeschränkter Tretunterstützung versicherungspflichtig und es wird ein Mofa-Führerschein, aber kein Helm benötigt.
Fahrradwege dürfen mit ihnen nur genutzt werden, wenn sie für Mofas freigegeben sind (durch Zusatzzeichen "Mofas frei" und stets außerorts).
Abgesehen von der höheren Geschwindigkeit unterscheiden sich die Fahrräder mit limitierter und unlimitierter Tretunterstützung in der Handhabung und im Fahrverhalten nur wenig, der Unterschied besteht in der gesetzlichen Handhabung.

ideenundbilder@gmx.de

ZWEIRAD MIT ELEKTROANTRIEB

Fahrräder mit unabhängigem Antrieb fallen in Deutschland unter den gesetzlichen Begriff des Kleinkraftrades und dürfen einer Einschränkung gemäß bis 45 km/h schnell werden.
Erreichen sie mit einem auf 500 W Leistung begrenzten Motor eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, gelten sie im Sinne der StVZO als Leichtmofa und es wird bis zu dieser Geschwindigkeit keinen Helm gefordert. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen sind jedoch erforderlich.

siehe auch E-Bike Kompetenz und Testcenter

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                                                                 Telefon: 0340613336       E-Mail: bike@kynkue.de
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